Allgemeine Nutzungsbestimmungen von SupportedBy

SupportedBy ist ein Service der “Monopol Medien GmbH” FN 247883i mit Sitz in Wien, Favoritenstraße 4-6, in der Folge kurz “Monopol” genannt. Gerichtsstand ist Wien.
Für die Registrierung zu SupportedBy gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ampster.net die folgenden Bedingungen:

Allgemeines

SupportedBy bietet Bands nach Registrierung auf www.supportedby.at die Chance als Supporting Act (Vorband) auf der Bühne zu stehen. SupportedBy übernimmt in Kooperation mit Venues und Veranstaltern die Gestaltung des Vorprogramms bei ausgewählten Konzerten. Dazu wählt SupportedBy aus den auf supportedby.at registrierten Bands aus. Die Mittel dafür stellen die Sponsoren von SupportedBy zur Verfügung.

Die Band hat SupportedBy einen Ansprechpartner zu benennen, dem Vollmacht zur rechtswirksamen Vertre-tung der Band einzuräumen ist. Eine von diesem Ansprechpartner für die Band übernommene Verpflichtung trifft jedes einzelne Bandmitglied.

Die Band garantiert, nicht durch anderweitige Verträge an der Erfüllung ihrer im Rahmen von SupportedBy übernommenen Verpflichtungen verhindert zu sein.

Monopol empfiehlt der Band diesbezüglich ein Rechteclearing.

Registrierung

Die Registrierung zu SupportedBy erfolgt auf supportedby.at. Die Registrierung wird geprüft und nach Mög-lichkeit innerhalb des darauffolgenden Werktages freigeschaltet und auf www.supportedby.at sichtbar. An-dernfalls erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail.
SupportedBy behält sich das Recht vor eine Band (bzw. deren Profil) jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Plattform supportedby.at abzulehnen und zu entfernen.

Kriterien zur Teilnahme

Das Durchschnittsalter der Bandmitglieder darf 28 Jahre nicht überschreiten.

Die Musikrichtung muss im weitesten Sinn Populärmusik (Rock, Pop, Jazz, Fusion, Hip-Hop, Metal, Reggae, Alternative, Punk, …) sein. Klassik, Volksmusik und volkstümliche Musik können nicht berücksichtigt werden.

Die Teilnahme an SupportedBy ist kostenlos. Kosten, die den Künstlern in Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme entstehen, werden nicht erstattet. Die teilnehmenden Bands erhalten nach dem erfolgten Auf-tritt eine vor dem Auftritt vereinbarte Gage ausbezahlt.

Zahlungen erfolgen schuldbefreiend nach dem Auftritt in bar an den Ansprechpartner.

Bewerbung von SupportedBy

Falls die teilnehmende Band der Veröffentlichung aller oder einzelner Songs nicht widerspricht, wird Suppor-tedBy ebenfalls ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Namen, Künstlernamen und von der Band zur Verfügung gestellten weiteren Material (insbesondere Lichtbilder), für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit übertragen. Wird eine Band gebucht, ist SupportedBy berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Event zu bewerben.

Liveauftritte

Die Entscheidung über die Auswahl der Bands obliegt SupportedBy. Die Band hat keinen Anspruch auf eine Vermittlung eines Auftritts.

Im Vorfeld des Auftritts wird von beiden Seiten eine Vereinbarung zum Liveauftritt unterzeichnet, in dem Zeit, Ort, Leistung und Gage festgelegt werden.

Vor dem Auftritt steht die Band für Promotions- und Fototerminen, die den Auftritt betreffen, unentgeltlich zur Verfügung.

Ausdrücklich stimmt die Band zu, dass bei der (vorangehenden und nachträglichen) Promotion des Auftritts und der Band der jeweilige Sponsor genannt wird.

Beim Auftritt sollte die Band aus jenen Mitgliedern bestehen, die auf SupportedBy registriert sind. Änderungen des Line-Ups müssen SupportedBy rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Sämtliche technische Anlagen werden im Rahmen der üblichen Gegebenheiten vom Veranstalter bereitgestellt. Instrumente sind von der Band selbst mitzubringen (insbesondere auch Verstärker und Schlagzeug).

Am Spieltag müssen die Bands vollzählig spätestens 2 Stunden vor offiziellem Veranstaltungsbeginn anwesend sein. Ab einer Verspätung auch nur eines Bandmitglieds von mehr als 15 Minuten zum vereinbarten Treffpunkt behält sich Monopol selbst für den Fall, dass das Konzert ordnungsgemäß stattfinden kann, vor, die Gage bis auf 50% zu kürzen.